Wer von Gewalt betroffen ist, kann die Tat bei der Polizei anzeigen. Als Opfer einer Gewaltstraftat stellt insbesondere das Strafverfahren, von der Anzeige bis zur Hauptverhandlung, eine große Herausforderung dar.
Dies ist nahezu immer mit Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden.
Im Strafverfahren sind Betroffene auch gleichzeitig wichtige Zeuginnen und Zeugen der Tat. Denn oftmals können nur die Betroffenen sagen, was genau passiert ist.
Da das sehr belastend sein kann, besteht ein Anspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung, die Betroffene während des gesamten Verfahrens unterstützt - von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung.
Eine Psychosoziale Prozessbegleitung ist keine rechtliche Beratung und führt daher auch keine Gespräche über den Tathergang.
Sie kann aber über den Ablauf eines Strafverfahrens informieren, Fragen klären und Sicherheit geben.
Sie begleitet Dich zur Aussage bei der Polizei, anwaltlichen Beratung und auch zur Gerichtsverhandlung.
Betroffene müssen da nicht alleine durch!
Bei bestehen der entsprechenden Voraussetzungen ist die Beiordnung einer psychosozialen Prozess-begleitung kostenfrei.