09.07.2025
Zwei wichtige Meilensteine für die Unterstützung Betroffener und die Prävention
Ich möchte heute an dieser Stelle auf 2 wichtige Gesetze hinweisen, welche im ersten Quartal verabschiedet wurden:
Gewalthilfegesetz (GewHG)
Am 14. Februar 2025 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt – ein Meilenstein im Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Das Gesetz ist seit dem 28.02.2025 in Kraft: Erstmalig entsteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherzustellen. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen werden vom Bund mitfinanziert.
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)
Am 21. März 2025 hat der Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: „UBSKM-Gesetz“) zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Lange war ungewiss, ob das Gesetz durch den Ampel-Bruch in dieser Legislatur überhaupt noch durchgesetzt werden könnte.
Zum 1. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft. In diesem Gesetz werden die*der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird die Prävention gestärkt, ein bundeszentrales Beratungssystem geschaffen und für Betroffene zukünftig einen Anspruch auf Akteneinsicht beim Jugendamt und anderen Institutionen.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus schätzte ein: „Das neue Gesetz ist ein Wendepunkt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen! Die breite politische Zustimmung zeigt, dass Ausmaß, Dimension und Folgen dieser massiven Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche heute verstanden werden und dass Deutschland 15 Jahre nach dem sogenannten „Missbrauchsskandal" entschlossen handelt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Rechte von Betroffenen zu stärken.“
ein Beitrag von
Ina Pellehn
Dipl. Sozialpädagogin
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV