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Hier findet Ihr regelmäßig aktualisierte Informationen und Berichte rund um das Thema Opfer - und Gewaltschutz.  

09.07.2025

Zwei wichtige Meilensteine für die Unterstützung Betroffener und die Prävention


Ich möchte heute an dieser Stelle auf 2 wichtige Gesetze hinweisen, welche im ersten Quartal verabschiedet wurden:


Gewalthilfegesetz (GewHG)

Am 14. Februar 2025 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt – ein Meilenstein im Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Das Gesetz ist seit dem 28.02.2025 in Kraft: Erstmalig entsteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen. Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherzustellen. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen werden vom Bund mitfinanziert.


Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: „UBSKM-Gesetz“) zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Lange war ungewiss, ob das Gesetz durch den Ampel-Bruch in dieser Legislatur überhaupt noch durchgesetzt werden könnte.

Zum 1. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft. In diesem Gesetz werden die*der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird die Prävention gestärkt, ein bundeszentrales Beratungssystem geschaffen und für Betroffene zukünftig einen Anspruch auf Akteneinsicht beim Jugendamt und anderen Institutionen. 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus schätzte ein: „Das neue Gesetz ist ein Wendepunkt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen! Die breite politische Zustimmung zeigt, dass Ausmaß, Dimension und Folgen dieser massiven Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche heute verstanden werden und dass Deutschland 15 Jahre nach dem sogenannten „Missbrauchsskandal" entschlossen handelt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Rechte von Betroffenen zu stärken.“


ein Beitrag von

Ina Pellehn

Dipl. Sozialpädagogin

Psychosoziale Prozessbegleiterin

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

12.02.2025

Aus der Pressemitteilung BMFSFJ vom 31. Januar 2025


"Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" 

Lange hat die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus gekämpft. Nun hat der Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" abgesegnet. Es soll die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland stärken und Fälle verhindern.


1.    Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken:

Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Die künftige Bundesregierung wird verpflichtet, das Amt der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubinden.


2.    Betroffene:

Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Die Anliegen von Betroffenen sollen in die politischen Prozesse in Bund und Land einfließen.


3.    Aufarbeitung:

Die wichtige Arbeit der unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Weiterhin gibt es vertrauliche Anhörungen, öffentliche Hearings und Unterstützung bei institutioneller Aufarbeitung. Für Betroffene soll der Zugang zu Akten, die für die Aufarbeitung von Missbrauch relevant sein können, erleichtert werden. So werden durch das Gesetz künftig Jugendämter verpflichtet, Betroffenen Akteneinsicht zu gewähren und dazu Auskunft zu erteilen.


4.    Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz:

Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.


Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.


https://beauftragte-missbrauch.de      

https://www.aufarbeitungskomission.de

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm




ein Beitrag von Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


11.10.2024

16. Bundesweite Vernetzungstreffen /Fachtag für zertifizierte Psychosoziale ProzessbegleiterInnen und KooperationspartnerInnen im Strafverfahren

Dieses Jahr fand das Vernetzungstreffen im September in Würzburg statt. Wie der Titel es bereits sagt, ein bundesweites Treffen, organisiert durch den Vorstand des BPP e.V., zu dehnen ich gehöre.

Es ist uns jedes Jahr aufs Neue eine große Herzensangelegenheit, Fachvorträge, politische Neuerungen, praktische Erfahrungen und vor allem Zeit für den Austausch in diesen Fachtag zu integrieren. Für ungefähr 80 Interessierte, vor allem PPB aus der ganzen Bundesrepublik hieß es in diesem Jahr „Der Blick über den Tellerrand“! Am ersten Vormittag  gab es zum Einstieg in das Thema einen Input von der Ministerialrätin des Ministeriums der Justiz NRW Frau Dr. Holznagel und anschließend ein Fachvortrag  „Wie können die Vorgaben der Istanbul Konvention und andere rechtliche Regelungen für die PPB nutzbar gemacht werden?“. Referiert wurde dieser von der Fachanwältin für Strafrecht und Migrationsrecht Martina Lörsch aus Bonn.  Es waren sehr interessante Redebeiträge,  die in der anschließenden Podiumsdiskussion weitergeführt wurden. Dazu kamen aus der Schweiz, Österreich  und Deutschland Expertinnen,  die Ihre Arbeit vorstellten. Frau Peter, Referatsleiterin Opferschutz und Datenschutz aus dem BML Berlin und ein ansässiger Staatsanwalt machten die Runde vollständig.  Die TeilnehmerInnen hatten genügend Zeit für Fragen und Einwände und wir diskutierten an diesem Abend bis spät in die Nacht.

Der zweite Tag diente dem fachlichen Austausch. Die TN konnten zwischen 4 Workshops entscheiden und deren Ergebnisse wurden dann im Plenum vorgestellt. 

Durch einen Feedbackbogen, der schon ausgewertet wurde, können wir sagen, es waren: „anregende und inspirierende Gespräche“,  „eine sehr bereichernde Tagung“ die zudem „gut organisiert, einladend und rundum zum Wohlfühlen“ war.


Und so heißt es:  Nach dem Fachtag ist wieder vor dem Fachtag!



Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV










10.06.2024

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG)“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die gesellschaftliche und politische Debatte über wirksame Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss immer wieder angestoßen werden. Auch nach Jahrzehnten im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend ist die flächendeckende Versorgung von Betroffenen unzureichend. Ein wichtiger Schritt der Bundesregierung war die Einrichtung des Amts der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) in 2010, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen sowie die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz sollen das Amt, der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission endlich verstetigt werden. Auf Bundesebene sollen Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ausgebaut und gestärkt werden.

Folgende Inhalte sind besonders begrüßenswert:


1.    Die explizite Bezugnahme auf den „Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ 

        in § 1 UBSKMG (Art. 1), wodurch verschiedene  Gewalt- und Ausbeutungsformen 

        in den Blick genommen werden.


2.    Den Fokus auf die Bedeutung individueller Aufarbeitung für Betroffene von  

        sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, um Beratungs- und

        Unterstützungsleistungen sicherzustellen.


3.    Die Stärkung von Strukturen auf Bundeseben und die Vernetzung von wichtigen

        Akteur*innen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.


4.    Die verbindliche Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sowie Förderung von 

        präventivem Schutz vor sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend durch 

        Präventionsarbeit, Gewaltschutzkonzepte und Qualifizierung von Fachkräften.


Nachzulesen ist der Entwurf hier: 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164



ein Beitrag von

Ina Pellehn

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


07.04.2024

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Ein Ziel der Gesetzesreform war, Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen (z.B. monatliche Entschädigungszahlungen, Traumatherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.) zu erleichtern.


Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. 

 

        Angles Right       Mehr Transparenz und Rechtsklarheit

        Angles Right       Unterstützung für mehr Menschen

        Angles Right       Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen

        Angles Right       Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien   

                    Entschädigungsleistungen

        Angles Right       Stärkung des Teilhabegedankens

        Angles Right       Verbesserungen  für Opfer sexueller Gewalt

        Angles Right       Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer


Weiter ausführliche Infos erhalten Sie über diesen Link:

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/neues-soziales-entschaedigungsrecht/




ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV