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Hier findet Ihr regelmäßig aktualisierte Informationen und Berichte rund um das Thema Opfer - und Gewaltschutz.  

07.04.2024

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Ein Ziel der Gesetzesreform war, Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen (z.B. monatliche Entschädigungszahlungen, Traumatherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.) zu erleichtern.


Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. 

 

        Angles Right       Mehr Transparenz und Rechtsklarheit

        Angles Right       Unterstützung für mehr Menschen

        Angles Right       Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen

        Angles Right       Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien   

                    Entschädigungsleistungen

        Angles Right       Stärkung des Teilhabegedankens

        Angles Right       Verbesserungen  für Opfer sexueller Gewalt

        Angles Right       Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer


Weiter ausführliche Infos erhalten Sie über diesen Link:

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/neues-soziales-entschaedigungsrecht/




ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

13.02.2024

Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um uns allen für unsere tägliche Arbeit zu danken. Wir kommen  jeden Tag mit Menschen zusammen, dehnen wir Unterstützung anbieten.  Unsere Unterstützung kann unterschiedlichste Formen haben, ein aufmunterndes Telefonat, ein aufklärendes Gespräch, die Weitergabe von Informationen. Immer wieder motivieren wir, hören zu und sind einfach da. Ganz selbstverständlich, am besten an allen Tagen der Woche von früh bis spät! Natürlich bekommen wir auch ein Dankeschön, einen Händedruck oder schnell ein paar nette Worte per Whatsapp! 

Ich bekam im neuen Jahr ein kleines, liebevoll gepacktes Päckchen mit einem Brief darin. Eine junge Klientin hat ihn mir geschrieben und diesen Brief möchte ich mit euch teilen. Es hat mich sehr gerührt. Ich empfinde den Brief als großes Geschenk! Es gibt hin und wieder noch diese Menschlichkeit, diese Art von Wertschätzung, die für jeden von uns so enorm wichtig ist. Es ist ein Feedback unserer Arbeit. In diesem Sinne möchte ich Euch danken für Eure unermüdliche Arbeit in der Opferhilfe, Eurem stetigen Einsatz!

Schön, das Ihr da seid!






















ein Beitrag von

Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV



11.11.2023

Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie

Am 12.07.2023 hat die Kommission der Europäischen Union ihre Vorschläge für eine Änderung der Opferschutzrichtlinie (Victim Rights Directive, RL 2012/29/EU) veröffentlicht. 

Die Richtlinie normiert fundamentale Rechte für Betroffene von Straftaten, namentlich das Recht auf Information, das Recht auf Unterstützung und Schutz, gewisse Verfahrensrechte und das Recht auf Entschädigung.


Die Richtlinie wurde überarbeitet nachdem eine Revision im Juni 2022 essentielle Schutzlücken aufdeckte. Die Kommission schlägt nun eine Stärkung der Mindeststandards vor, indem u.a. fünf spezifische Ziele festgelegt wurden:


1. Verbesserung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen;

2. Schutzmaßnahmen für Betroffene besser auf ihre Bedürfnisse abzustimmen;

3. Verbesserung des Zugangs zu spezieller Unterstützung für gefährdete Betroffene (insb. Kinder);

4. Wirksamere Beteiligung der Betroffenen am Strafverfahren;

5. Erleichterung des Zugangs zur Entschädigung durch Täter*innen.


Weiterhin sollen im Rahmen der „individuellen Bewertung der Opfer zur Ermittlung des spezifischen Unterstützungs- und Schutzbedarfs“ Betroffene von Menschenhandel besonders berücksichtigt werden (vgl. Art. 22 (3) RL 2012/29/EU; COM(2023) 424 final, S. 30).

Das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden muss.

Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link


(Quelle: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/news/detail/vorschlag-der-eu-kommission-zur-ueberarbeitung-der-opferschutzrichtlinie)


ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

18.10.2023

Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zur Opferhilfe:

Das Gewaltschutzgesetz gibt Betroffenen die Möglichkeit bei Gericht diverse Maßnahmen anordnen zu lassen, nach denen zugunsten der Betroffenen dem Täter ein Unterlassen gerichtlich angeordnet wird. Die Besonderheit ist, dass - bei einem entsprechenden gerichtlichen Erlass - der Täter bei Verstoss gegen diese gerichtliche Anordnung alleinaufgrund der gerichtlichen Anordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.


Weitere nützliche Links zum Thema Opferhilfe:


https:\\www.weisser-ring.de/internet            - Weisser Ring

https:\\www.opferhilfen.de                                   - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland



ein Beitrag von

Barbara Lüdtke

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


24.09.2023

Hauptverhandlung am Amtsgericht Neubrandenburg in Bezug auf das Hilfenetzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt M-V

Passend zum Aufruf für eine Informationsveranstaltung  am 14. September 2023 vor der Schweriner Schlossbrücke, wo sich das Hilfenetzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt  M-V einfindet, um aufzuzeigen, wie es um dieses bestellt ist, erlebe ich am Amtsgericht Neubrandenburg eine Gerichtsverhandlung, in der die Betroffene allein auf sich gestellt ist!

Ich stehe vor dem Amtsgericht  in Neubrandenburg und warte auf eine Klientin. Wir wollen uns heute in eine öffentliche  Gerichtsverhandlung  begeben. Worum es geht, ist uns nicht bekannt. Das große Gebäude, die Durchsuchung am Eingang, all dies macht Eindruck und ist nicht nur für Betroffene von Straftaten  ungewohnt. Wir gehen zusammen durch die Flure, ich erkläre die Örtlichkeiten, was uns erwartet. Gut zu wissen, das wir jederzeit das Gebäude, den Saal verlassen können.

Dir Tür vor dem Saal ist offen.  Wir setzten uns in die Bankreihe.  Alle Beteiligten sind anwesend. Zwei Zeuginnen werden aufgerufen und  belehrt. Nun  warten sie  bis zu ihrer Zeugenaussage vor dem Gerichtssaal. Die Staatsanwältin verliest die Anklage. Zwei Anklagepunkte, Körperverletzung. Der Angeklagte äußert sich nicht zur Sache. 

Die erste Zeugin, die Hauptbelastungszeugin,  wird  aufgerufen. Sie wird  in der nächsten halben Stunde sehr viel aus ihrem Leben berichten, aus der Ehe mit dem Angeklagten. In den  19 Jahren ihrer Ehe kam es zu häuslicher Gewalt. Demütigungen, Erniedrigungen, falsche Behauptungen, immer wieder Schläge. Die Richterin äußerte, dass die angeklagten Taten nur „die  Spitze des Eisberges“ seien. 

Nach anderthalb Stunden, eine kurze Pause vor der Urteilsverkündung. Wir als stille „Beobachter“ nehmen die beklemmende Situation auf dem Flur war, die Betroffene in einer Ecke, der Angeklagte nicht weit von Ihr. Die Zeugin ist mit ihrer Mutter allein, keine juristische Unterstützung, keine psychosoziale Begleitung!

Jetzt schlage ich den Bogen zu der Informationsveranstaltung in Schwerin.                                            


Wie ist das Hilfenetz aufgestellt?


Wie gut sind die Einrichtungen für Hilfesuchende zu erreichen?


Welche Hürden sind zu auf dem Weg in Beratungseinrichtungen zu überwinden?


Können Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, LGBTQI und ... durch das Hilfenetz versorgt

werden?


Ich hoffe, dass die Aufmerksamkeit der Veranstaltung in Schwerin von unserer Politik ernst genommen wurde und es in naher Zukunft mehr Personalstellen und Hilfsangebote geben wird, damit alle Betroffenen von Straftaten genügend Informationen und Unterstützung erhalten. 


Beate Müller                                                                                                                                            

Psychosoziale Prozessbegleiterin  Neubrandenburg                                                                            

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV