NO! ist ein Netzwerk, dass die Kompetenzen der psychosozialen und juristischen/ rechtsanwaltlichen Prozessbegleitung fachübergreifend vereint. Gemeinsam wollen wir Betroffene unterstützen, um Wege zu vereinfachen und Belastungen zu mildern.
NO! verbindet die Beteiligten am Strafverfahren und unterstützt mit gezielten, professionellen Informationen und individueller Begleitung während des gesamten Strafverfahrens und auf Wunsch auch darüber hinaus.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Wer von Gewalt betroffen ist, kann die Tat bei der Polizei anzeigen. Als Opfer einer Gewaltstraftat stellt insbesondere das Strafverfahren, von der Anzeige bis zur Hauptverhandlung, eine große Herausforderung dar.
Dies ist nahezu immer mit Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden.
Im Strafverfahren sind Betroffene auch gleichzeitig wichtige Zeuginnen und Zeugen der Tat. Denn oftmals können nur die Betroffenen sagen, was genau passiert ist.
Da das sehr belastend sein kann, besteht ein Anspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung, die Betroffene während des gesamten Verfahrens unterstützt - von der Anzeige bis nach der Gerichtsverhandlung.
Eine Psychosoziale Prozessbegleitung ist keine rechtliche Beratung und führt daher auch keine Gespräche über den Tathergang.
Sie kann aber über den Ablauf eines Strafverfahrens informieren, Fragen klären und Sicherheit geben.
Sie begleitet Dich zur Aussage bei der Polizei, anwaltlichen Beratung und auch zur Gerichtsverhandlung.
Betroffene müssen da nicht alleine durch!
Bei Bestehen der entsprechenden Voraussetzungen ist die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung kostenfrei.
Zu diesem Thema findet Ihr hier auch ein Informationsvideo des RWH-Instituts.
Anwaltlicher Beistand
Bei schweren Straftaten, wie z.B. versuchten Tötungsdelikten, einer gefährlichen Körperverletzung oder auch Sexualdelikten, können Betroffene zudem auch als Nebenkläger*in im Prozess gegen die angeklagte Person auftreten und – sofern die Voraussetzungen vorliegen – sich einen rechtsanwaltlichen Beistand als Nebenklagevertreter*in beiordnen lassen.
Die Nebenklage erhebt zwar in dem Strafverfahren keine eigenständige Klage gegen die angeklagte Person. Aber es besteht die Möglichkeit, sich der bereits bestehenden öffentlichen Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen.
Als Nebenkläger*in haben Betroffene im Zuge des Verfahrens bestimmte Sonderrechte. Diese beziehen sich in der gängigen Praxis auf das Ermittlungsverfahren und auch die sich anschließende gerichtliche Hauptverhandlung und beschreiben u.a. das Recht auf
Akteneinsicht
die ständige Anwesenheit im Prozess
die Befragung von Zeugen
die Befragung der angeklagten Person
Stellung von Beweisanträgen
Daneben ist es auch möglich, im Strafverfahren Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen. Dies erfolgt dann im sogenannten Adhäsionsverfahren. Im Verurteilungsfall ist die Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin für Betroffene in der Regel kostenfrei.