BLOG

Hier findet Ihr regelmäßig aktualisierte Informationen und Berichte rund um das Thema Opfer - und Gewaltschutz.  

13.02.2024

Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um uns allen für unsere tägliche Arbeit zu danken. Wir kommen  jeden Tag mit Menschen zusammen, dehnen wir Unterstützung anbieten.  Unsere Unterstützung kann unterschiedlichste Formen haben, ein aufmunterndes Telefonat, ein aufklärendes Gespräch, die Weitergabe von Informationen. Immer wieder motivieren wir, hören zu und sind einfach da. Ganz selbstverständlich, am besten an allen Tagen der Woche von früh bis spät! Natürlich bekommen wir auch ein Dankeschön, einen Händedruck oder schnell ein paar nette Worte per Whatsapp! 

Ich bekam im neuen Jahr ein kleines, liebevoll gepacktes Päckchen mit einem Brief darin. Eine junge Klientin hat ihn mir geschrieben und diesen Brief möchte ich mit euch teilen. Es hat mich sehr gerührt. Ich empfinde den Brief als großes Geschenk! Es gibt hin und wieder noch diese Menschlichkeit, diese Art von Wertschätzung, die für jeden von uns so enorm wichtig ist. Es ist ein Feedback unserer Arbeit. In diesem Sinne möchte ich Euch danken für Eure unermüdliche Arbeit in der Opferhilfe, Eurem stetigen Einsatz!

Schön, das Ihr da seid!






















ein Beitrag von

Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV



11.11.2023

Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie

Am 12.07.2023 hat die Kommission der Europäischen Union ihre Vorschläge für eine Änderung der Opferschutzrichtlinie (Victim Rights Directive, RL 2012/29/EU) veröffentlicht. 

Die Richtlinie normiert fundamentale Rechte für Betroffene von Straftaten, namentlich das Recht auf Information, das Recht auf Unterstützung und Schutz, gewisse Verfahrensrechte und das Recht auf Entschädigung.


Die Richtlinie wurde überarbeitet nachdem eine Revision im Juni 2022 essentielle Schutzlücken aufdeckte. Die Kommission schlägt nun eine Stärkung der Mindeststandards vor, indem u.a. fünf spezifische Ziele festgelegt wurden:


1. Verbesserung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen;

2. Schutzmaßnahmen für Betroffene besser auf ihre Bedürfnisse abzustimmen;

3. Verbesserung des Zugangs zu spezieller Unterstützung für gefährdete Betroffene (insb. Kinder);

4. Wirksamere Beteiligung der Betroffenen am Strafverfahren;

5. Erleichterung des Zugangs zur Entschädigung durch Täter*innen.


Weiterhin sollen im Rahmen der „individuellen Bewertung der Opfer zur Ermittlung des spezifischen Unterstützungs- und Schutzbedarfs“ Betroffene von Menschenhandel besonders berücksichtigt werden (vgl. Art. 22 (3) RL 2012/29/EU; COM(2023) 424 final, S. 30).

Das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden muss.

Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link


(Quelle: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/news/detail/vorschlag-der-eu-kommission-zur-ueberarbeitung-der-opferschutzrichtlinie)


ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

18.10.2023

Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zur Opferhilfe:

Das Gewaltschutzgesetz gibt Betroffenen die Möglichkeit bei Gericht diverse Maßnahmen anordnen zu lassen, nach denen zugunsten der Betroffenen dem Täter ein Unterlassen gerichtlich angeordnet wird. Die Besonderheit ist, dass - bei einem entsprechenden gerichtlichen Erlass - der Täter bei Verstoss gegen diese gerichtliche Anordnung alleinaufgrund der gerichtlichen Anordnung strafrechtlich verfolgt werden kann.


Weitere nützliche Links zum Thema Opferhilfe:


https:\\www.weisser-ring.de/internet            - Weisser Ring

https:\\www.opferhilfen.de                                   - Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland



ein Beitrag von

Barbara Lüdtke

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


24.09.2023

Hauptverhandlung am Amtsgericht Neubrandenburg in Bezug auf das Hilfenetzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt M-V

Passend zum Aufruf für eine Informationsveranstaltung  am 14. September 2023 vor der Schweriner Schlossbrücke, wo sich das Hilfenetzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt  M-V einfindet, um aufzuzeigen, wie es um dieses bestellt ist, erlebe ich am Amtsgericht Neubrandenburg eine Gerichtsverhandlung, in der die Betroffene allein auf sich gestellt ist!

Ich stehe vor dem Amtsgericht  in Neubrandenburg und warte auf eine Klientin. Wir wollen uns heute in eine öffentliche  Gerichtsverhandlung  begeben. Worum es geht, ist uns nicht bekannt. Das große Gebäude, die Durchsuchung am Eingang, all dies macht Eindruck und ist nicht nur für Betroffene von Straftaten  ungewohnt. Wir gehen zusammen durch die Flure, ich erkläre die Örtlichkeiten, was uns erwartet. Gut zu wissen, das wir jederzeit das Gebäude, den Saal verlassen können.

Dir Tür vor dem Saal ist offen.  Wir setzten uns in die Bankreihe.  Alle Beteiligten sind anwesend. Zwei Zeuginnen werden aufgerufen und  belehrt. Nun  warten sie  bis zu ihrer Zeugenaussage vor dem Gerichtssaal. Die Staatsanwältin verliest die Anklage. Zwei Anklagepunkte, Körperverletzung. Der Angeklagte äußert sich nicht zur Sache. 

Die erste Zeugin, die Hauptbelastungszeugin,  wird  aufgerufen. Sie wird  in der nächsten halben Stunde sehr viel aus ihrem Leben berichten, aus der Ehe mit dem Angeklagten. In den  19 Jahren ihrer Ehe kam es zu häuslicher Gewalt. Demütigungen, Erniedrigungen, falsche Behauptungen, immer wieder Schläge. Die Richterin äußerte, dass die angeklagten Taten nur „die  Spitze des Eisberges“ seien. 

Nach anderthalb Stunden, eine kurze Pause vor der Urteilsverkündung. Wir als stille „Beobachter“ nehmen die beklemmende Situation auf dem Flur war, die Betroffene in einer Ecke, der Angeklagte nicht weit von Ihr. Die Zeugin ist mit ihrer Mutter allein, keine juristische Unterstützung, keine psychosoziale Begleitung!

Jetzt schlage ich den Bogen zu der Informationsveranstaltung in Schwerin.                                            


Wie ist das Hilfenetz aufgestellt?


Wie gut sind die Einrichtungen für Hilfesuchende zu erreichen?


Welche Hürden sind zu auf dem Weg in Beratungseinrichtungen zu überwinden?


Können Geflüchtete, Menschen mit Behinderung, LGBTQI und ... durch das Hilfenetz versorgt

werden?


Ich hoffe, dass die Aufmerksamkeit der Veranstaltung in Schwerin von unserer Politik ernst genommen wurde und es in naher Zukunft mehr Personalstellen und Hilfsangebote geben wird, damit alle Betroffenen von Straftaten genügend Informationen und Unterstützung erhalten. 


Beate Müller                                                                                                                                            

Psychosoziale Prozessbegleiterin  Neubrandenburg                                                                            

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

08.08.2023

Schwangerschaft ist eine Hochrisikozeit für Partnerschaftsgewalt!

Gewalt an Schwangeren verändert die Genetik der Kinder


Wenn Mütter in der Schwangerschaft häusliche oder sexualisierte Gewalt erfahren und somit fortgesetzt einem starken Stress-Erleben ausgesetzt sind, verändert dies die genetische Veranlagung des Kindes und lässt es in seinem späteren Leben anfälliger für Stress und psychische Erkrankungen werden.

Was von Wissenschaftlern bereits aus Studien mit Mäusen vermutet wurde, konnte eine Zusammenarbeit von Psychologen und Biologen der Universität Konstanz erstmalig auf molekularer Basis beim Menschen nachweisen. Die Arbeitsgruppen des Psychologen Prof. Dr. Thomas Elbert und des Evolutionsbiologen Prof. Axel Meyer, Ph.D., zeigten auf, dass eine andauernde Bedrohungssituation bei einer Schwangeren eine epigenetische Veränderung im Glucocorticoid Rezeptor-Gen des Kindes bewirkt – einer Erbanlage, die mit Verhaltensauffälligkeiten und der Anfälligkeit für seelische Erkrankungen in Zusammenhang gebracht wird. Die Forschungsergebnisse wurden aktuell im Wissenschaftsjournal „Translational Psychiatry“ der „Nature“-Verlagsgruppe veröffentlicht.

Nachgewiesen werden konnten Veränderungen in den sogenannten Methylisierungsmustern der DNA, was Folgen auf die Entwicklung des Kindes haben kann: „Die genetische Ausprägung im Kind verändert sich, es entwickelt eine anfälligere Stressachse“, erklärt Thomas Elbert die Auswirkungen auf das Kind: „Der Körper der Mutter signalisiert diesen Kindern, dass sie in einer bedrohlichen Umgebung aufwachsen werden. Die Kinder verhalten sich dadurch in ihrem späteren Leben ängstlicher und weniger neugierig.“

„Das Glucocorticoid Rezeptor-Gen ist ein Rezeptor des Stresshormons Cortisol und dient als eine Art Schaltstelle im Hormonsystem“, führt Axel Meyer aus: „Es ist eine Schnittstelle für die Auswirkungen von Hormonen auf Hirnfunktionen – wie zum Beispiel die Reaktion auf Stressoren – und beeinflusst damit die Stressempfindlichkeit eines Menschen wie auch seine Anfälligkeit für psychische Störungen.“ Die Konstanzer Forscher konnten einschlägige Veränderungen in dem Gen bei zehn- bis neunzehnjährigen Kindern vorfinden, deren Mütter in der Schwangerschaft häuslicher Gewalt ausgesetzt waren. Dr. Helen Gunter und Karl Radtke aus der Arbeitsgruppe von Axel Meyer analysierten die Strukturen des Rezeptor-Gens bei 25 Müttern und deren Kindern. Dr. Martina Ruf, Dr. Katalin Dohrmann und Dr. Maggie Schauer aus der Arbeitsgruppe von Thomas Elbert ermittelten den psychologischen Effekt der häuslichen Gewalt, welcher die Mütter vor, während und nach ihrer Schwangerschaft ausgesetzt gewesen waren, auf die Mütter und deren Kinder.

Auswirkungen von sexualisierter Gewalt sowie von Partnerschaftsgewalt auf die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft und auch bei dem Geburtsvorgang sind als besonders schwerwiegend einzuordnen.

Nachgewiesene Folgen von Gewalt sind ungewollte Schwangerschaften, ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten und einer Plazentaablösung, eine vorzeitige Geburt, ein stark erhöhtes Risiko für Depression, Suchterkrankungen und eine Vielzahl weiterer Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf, während und auch nach der Entbindung. Traumatische Erfahrungen für Mutter und Kind unter der Geburt sind bei gewaltbetroffenen Frauen sehr viel häufiger; ebenso wie Bindungsprobleme zwischen Mutter und Kind!



Ute Wierlemann

pro familia Bergen auf Rügen

Psychosoziale Prozessbegleiterin

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV