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Hier findet Ihr regelmäßig aktualisierte Informationen und Berichte rund um das Thema Opfer - und Gewaltschutz.  

08.08.2023

Schwangerschaft ist eine Hochrisikozeit für Partnerschaftsgewalt!

Gewalt an Schwangeren verändert die Genetik der Kinder


Wenn Mütter in der Schwangerschaft häusliche oder sexualisierte Gewalt erfahren und somit fortgesetzt einem starken Stress-Erleben ausgesetzt sind, verändert dies die genetische Veranlagung des Kindes und lässt es in seinem späteren Leben anfälliger für Stress und psychische Erkrankungen werden.

Was von Wissenschaftlern bereits aus Studien mit Mäusen vermutet wurde, konnte eine Zusammenarbeit von Psychologen und Biologen der Universität Konstanz erstmalig auf molekularer Basis beim Menschen nachweisen. Die Arbeitsgruppen des Psychologen Prof. Dr. Thomas Elbert und des Evolutionsbiologen Prof. Axel Meyer, Ph.D., zeigten auf, dass eine andauernde Bedrohungssituation bei einer Schwangeren eine epigenetische Veränderung im Glucocorticoid Rezeptor-Gen des Kindes bewirkt – einer Erbanlage, die mit Verhaltensauffälligkeiten und der Anfälligkeit für seelische Erkrankungen in Zusammenhang gebracht wird. Die Forschungsergebnisse wurden aktuell im Wissenschaftsjournal „Translational Psychiatry“ der „Nature“-Verlagsgruppe veröffentlicht.

Nachgewiesen werden konnten Veränderungen in den sogenannten Methylisierungsmustern der DNA, was Folgen auf die Entwicklung des Kindes haben kann: „Die genetische Ausprägung im Kind verändert sich, es entwickelt eine anfälligere Stressachse“, erklärt Thomas Elbert die Auswirkungen auf das Kind: „Der Körper der Mutter signalisiert diesen Kindern, dass sie in einer bedrohlichen Umgebung aufwachsen werden. Die Kinder verhalten sich dadurch in ihrem späteren Leben ängstlicher und weniger neugierig.“

„Das Glucocorticoid Rezeptor-Gen ist ein Rezeptor des Stresshormons Cortisol und dient als eine Art Schaltstelle im Hormonsystem“, führt Axel Meyer aus: „Es ist eine Schnittstelle für die Auswirkungen von Hormonen auf Hirnfunktionen – wie zum Beispiel die Reaktion auf Stressoren – und beeinflusst damit die Stressempfindlichkeit eines Menschen wie auch seine Anfälligkeit für psychische Störungen.“ Die Konstanzer Forscher konnten einschlägige Veränderungen in dem Gen bei zehn- bis neunzehnjährigen Kindern vorfinden, deren Mütter in der Schwangerschaft häuslicher Gewalt ausgesetzt waren. Dr. Helen Gunter und Karl Radtke aus der Arbeitsgruppe von Axel Meyer analysierten die Strukturen des Rezeptor-Gens bei 25 Müttern und deren Kindern. Dr. Martina Ruf, Dr. Katalin Dohrmann und Dr. Maggie Schauer aus der Arbeitsgruppe von Thomas Elbert ermittelten den psychologischen Effekt der häuslichen Gewalt, welcher die Mütter vor, während und nach ihrer Schwangerschaft ausgesetzt gewesen waren, auf die Mütter und deren Kinder.

Auswirkungen von sexualisierter Gewalt sowie von Partnerschaftsgewalt auf die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft und auch bei dem Geburtsvorgang sind als besonders schwerwiegend einzuordnen.

Nachgewiesene Folgen von Gewalt sind ungewollte Schwangerschaften, ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten und einer Plazentaablösung, eine vorzeitige Geburt, ein stark erhöhtes Risiko für Depression, Suchterkrankungen und eine Vielzahl weiterer Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf, während und auch nach der Entbindung. Traumatische Erfahrungen für Mutter und Kind unter der Geburt sind bei gewaltbetroffenen Frauen sehr viel häufiger; ebenso wie Bindungsprobleme zwischen Mutter und Kind!



Ute Wierlemann

pro familia Bergen auf Rügen

Psychosoziale Prozessbegleiterin

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

14.06.2023

Seit 2016 gibt es die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie möchte Betroffenen die Möglichkeit geben, von der Gewalt und dem erlebten Unrecht zu berichten. Dieses Angebot gilt auch für Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche berichten könnten.

 

Dafür bietet die Kommission in verschiedenen Regionen Deutschlands vertrauliche Anhörungen durch ihre Anhörungs-beauftragten an. Die Gespräche finden in einem sicheren und geschützten Rahmen statt und dauern ca. zwei Stunden.

Sie können vor Ort oder im Videoformat stattfinden. Während der Anhörung entscheiden allein die Anzuhörenden, was sie sagen möchten und was nicht. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Zu dem Gespräch können Betroffene eine Freundin oder einen Freund, ein Familienmitglied oder eine andere Person zur Unterstützung mitbringen. Wir erstatten der betroffenen Person und ihrer Begleitung die Kosten für die Reise und Übernachtung.

 

Nun besteht auch die Möglichkeit, in der Region Mecklenburg-Vorpommern vertrauliche Anhörungen durchzuführen.


Die  Rechtsanwältin Katharina Lüth  aus Stralsund steht als Anhörungsbeauftragte für die Kommission zur Verfügung.


Detaillierte Informationen zum Format der vertraulichen Anhörung und zur Anmeldung finden sie hier.

 

„Alle Menschen, die sexuelle Übergriffe erfahren haben, sollen den nach ihren individuellen Bedürfnissen am besten geeigneten Rahmen zum Aussprechen ihrer Geschichte in Anspruch nehmen können.“  Katharina Lüth



ein Beitrag von

Ina Pellehn

Dipl. Sozialpädagogin

Psychosoziale Prozessbegleiterin

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

14.04.2023

Jede Frau und jedes Mädchen, gleichgültig wie alt oder attraktiv sie ist, welcher Nationalität oder Religion sie angehört, kann sexualisierte Gewalt erleiden. Frauen mit Behinderung zählen besonders häufig zu den Betroffenen. Sexualisierte Gewalt wird nicht nur in Form von Vergewaltigungen ausgeübt. Sie äußert sich auch durch sexuelle Belästigung, zum Beispiel in Form von: 

    •    sexuellen Anspielungen, obszönen Worten oder Gesten 

    •    aufdringlichen und unangenehmen Blicke 

    •    Briefen oder elektronischen Nachrichten mit sexuellem Inhalt 

    •    dem unerwünschten Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit  

           pornografischem Inhalt 

    •    sexualisierten Berührungen 


Wo finden Betroffene von sexualisierter Gewalt Unterstützung?


Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, können sich bei all ihren Fragen an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" wenden. Das Hilfetelefon stellt auch den Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen in der Nähe her. Verwandte, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich ebenso beraten lassen.

Quelle: https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-gewalt.html



ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV

21.03.2023

Was macht eigentlich ein Opferanwalt?

Den Begriff hat bestimmt jeder schon einmal gehört. Das bedeutet, nicht nur der Straftäter kann sich verteidigen lassen. Auch das Opfer einer Straftat hat besondere Rechte in einem Strafverfahren. Dies gilt sogar teilweise für Angehörige von Opfern.


Bei vielen Gewaltdelikten gibt es sogar die Möglichkeit sich einen Rechtsanwalt zur Seite stellen zu lassen. Ein solcher Anwalt kann die Opfer im Gerichtsverfahren vertreten. Das Opfer kann sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Daraus folgen besondere Rechte. Vor allem gibt es dem Opfer die Gelegenheit dem Straftäter gerade nicht als Opfer gegenüberzutreten, was häufig der psychologischen Bewältigung der Folgen der Straftat dient. Ein weiterer Vorteil ist auch das durchgängige Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung und die der Nebenklage zur Verfügung stehenden eigenen Verfahrensrechte, die ein weiteres nicht unerhebliches Gegengewicht zu den Rechten des Straftäters darstellen.


Weitere Informationen findet ihr unter    https://www.bmj.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/Opferhilfe



ein Beitrag von

Barbara Lüdtke

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV


24.02.2023

Das unterschätzte Problem: häusliche Gewalt in MV

Ein Artikel in der Katapult MV Ausgabe 15 diesen Jahres zu finden

https://katapult-mv.de/artikel/das-unterschaetzte-problem-haeusliche-gewalt-in-mv


Er beschäftigt sich u.a. mit dem 3. Landesaktionsplan MV aus dem Jahre 2016 zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dieser entstand,  um die 2011 verabschiedete  Istanbul-Konvention umzusetzen. Sie ist eine internationale Übereinkunft zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Außerdem verlangt sie eine staatliche Gesamtstrategie und ausreichende finanzielle Mittel  für das Unterstützungssystem.  Deutschland hat zugestimmt und sich damit verpflichtet, all dies umzusetzen!

Die RedakteurInnen  schreiben  u.a. von Frauenhäusern,  die  vor vielen Problemen stehen, chronischer Platzmangel, personelle und finanzielle Belastungsgrenzen. Erste Täter und Opferberatungsstellen wurden bereits geschlossen!

Die Zahlen von Gewalt betroffenen Frauen, die Hilfe gesucht haben, sind nicht rückläufig und ihre Auswirkungen sind vielfältig. Psychische, physische, ökonomische, soziale und sexualisierte Gewalt. Diese findet vorwiegend im häuslichen Bereich statt, aber auch am Arbeitsplatz, in Vereinen, an Schulen, auf der Straße, im Netz!

Ein trauriges Resultat, wenn wir die Realität sehen. Wofür gibt es die Aktionspläne überhaupt? Woran scheitert die Umsetzung?

Es ist gut, immer wieder auf diese Umstände aufmerksam zu machen, weiter zu kämpfen für mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung.


Auch wir leisten unseren Beitrag:  NO! Netzwerk Opferschutz MV


ein Beitrag von

Beate Müller

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV