07.04.2024

Das Soziale Entschädigungsrecht wurde zum 1. Januar 2024 modernisiert und zu einem eigenen Buch 14 (XIV) im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst. Ein Ziel der Gesetzesreform war, Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt den Zugang zu Leistungen (z.B. monatliche Entschädigungszahlungen, Traumatherapie, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.) zu erleichtern.


Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

Eine Neuerung des SGB XIV ist, dass nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten können. Um unabhängig vom meist länger dauernden Antragsverfahren unterstützen zu können, wurden außerdem „Schnelle Hilfen“ eingeführt. Dazu zählt zum einen die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Zum anderen werden Berechtigte bei der Antragstellung für Leistungen der Sozialen Entschädigung und im weiteren Verwaltungsverfahren auf Wunsch durch ein Fallmanagement unterstützt. 

 

        Angles Right       Mehr Transparenz und Rechtsklarheit

        Angles Right       Unterstützung für mehr Menschen

        Angles Right       Erleichterter Zugang zu schnell wirksamen Leistungen

        Angles Right       Wesentliche Erhöhung der monatlichen anrechnungsfreien   

                    Entschädigungsleistungen

        Angles Right       Stärkung des Teilhabegedankens

        Angles Right       Verbesserungen  für Opfer sexueller Gewalt

        Angles Right       Vorgezogene Verbesserungen für Gewaltopfer einschließlich Terroropfer


Weiter ausführliche Infos erhalten Sie über diesen Link:

https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/neues-soziales-entschaedigungsrecht/




ein Beitrag von

Sabrina Drews

Psychosoziale Prozessbegleiterin 

Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV