Ich möchte diesen Beitrag nutzen, um uns allen für unsere tägliche Arbeit zu danken. Wir kommen jeden Tag mit Menschen zusammen, dehnen wir Unterstützung anbieten. Unsere Unterstützung kann unterschiedlichste Formen haben, ein aufmunterndes Telefonat, ein aufklärendes Gespräch, die Weitergabe von Informationen. Immer wieder motivieren wir, hören zu und sind einfach da. Ganz selbstverständlich, am besten an allen Tagen der Woche von früh bis spät! Natürlich bekommen wir auch ein Dankeschön, einen Händedruck oder schnell ein paar nette Worte per Whatsapp!
Ich bekam im neuen Jahr ein kleines, liebevoll gepacktes Päckchen mit einem Brief darin. Eine junge Klientin hat ihn mir geschrieben und diesen Brief möchte ich mit euch teilen. Es hat mich sehr gerührt. Ich empfinde den Brief als großes Geschenk! Es gibt hin und wieder noch diese Menschlichkeit, diese Art von Wertschätzung, die für jeden von uns so enorm wichtig ist. Es ist ein Feedback unserer Arbeit. In diesem Sinne möchte ich Euch danken für Eure unermüdliche Arbeit in der Opferhilfe, Eurem stetigen Einsatz!
Schön, das Ihr da seid!
ein Beitrag von
Beate Müller
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Mitglied im NO! Netzwerk Opferschutz MV
Am 12.07.2023 hat die Kommission der Europäischen Union ihre Vorschläge für eine Änderung der Opferschutzrichtlinie (Victim Rights Directive, RL 2012/29/EU) veröffentlicht.
Die Richtlinie normiert fundamentale Rechte für Betroffene von Straftaten, namentlich das Recht auf Information, das Recht auf Unterstützung und Schutz, gewisse Verfahrensrechte und das Recht auf Entschädigung.
Die Richtlinie wurde überarbeitet nachdem eine Revision im Juni 2022 essentielle Schutzlücken aufdeckte. Die Kommission schlägt nun eine Stärkung der Mindeststandards vor, indem u.a. fünf spezifische Ziele festgelegt wurden:
1. Verbesserung des Zugangs der Betroffenen zu Informationen;
2. Schutzmaßnahmen für Betroffene besser auf ihre Bedürfnisse abzustimmen;
3. Verbesserung des Zugangs zu spezieller Unterstützung für gefährdete Betroffene (insb. Kinder);
4. Wirksamere Beteiligung der Betroffenen am Strafverfahren;
5. Erleichterung des Zugangs zur Entschädigung durch Täter*innen.
Weiterhin sollen im Rahmen der „individuellen Bewertung der Opfer zur Ermittlung des spezifischen Unterstützungs- und Schutzbedarfs“ Betroffene von Menschenhandel besonders berücksichtigt werden (vgl. Art. 22 (3) RL 2012/29/EU; COM(2023) 424 final, S. 30).
Das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der vorliegende Vorschlag der Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden muss.
Weiter Informationen finden Sie unter diesem Link.
(Quelle: https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/news/detail/vorschlag-der-eu-kommission-zur-ueberarbeitung-der-opferschutzrichtlinie)